Wissenswertes zu Dienstherrengenehmigung

Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer

die Teilnahme an unserer Fortbildung stellt für Sie einen Vorteil dar, da die Veranstaltung von der Industrie gesponsert wird und damit kostenlos oder preisgünstig ist. Somit kann die Teilnahme den medizinischen Leistungserbringern strafrechtlich unter Umständen als Bestechlichkeit ausgelegt werden.

Dies gilt für angestellte Heilberufler im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzten, Krankenschwestern, Krankenpfleger, PTAs in Klinik und Praxis.

Die Strafbarkeit kann über die Dienstherrengenehmigung (DHG) abgewendet werden. Voraussetzung ist, dass der Dienstherr die Vorteilsannahme vorab oder nach unverzüglicher Anzeige genehmigt. Das ist auch unabhängig davon, ob die Fortbildung innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.

Wir bitten den zusätzlichen Aufwand für die Einholung der DHG zu entschuldigen und das Formular unten auszufüllen und an uns per Email oder fax zu senden. Dieser Vorgang dient Ihrer eigenen Absicherung in Form der Kenntnis Ihres Dienstherren. Sollte Ihr Arbeitgeber aber auf die Erteilung von Dienstherrengenehmigungen verzichten, werden wir das selbstverständlich akzeptieren.

Wir würden uns freuen, Sie weiterhin bei unseren Fortbildungen zu begrüßen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Ihr Fortbildungsservice
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Download der Dienstherrengenehmigung