Dienstherrengenehmigung
Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer,
die Teilnahme an unserer Fortbildung stellt für Sie einen Vorteil dar, da die Veranstaltung von der Industrie gesponsert wird und damit kostenlos oder preisgünstig ist. Somit kann die Teilnahme den medizinischen Leistungserbringern strafrechtlich unter Umständen als Bestechlichkeit ausgelegt werden.
Dies gilt für angestellte Heilberufler im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzten, Krankenschwestern, Krankenpfleger, PTAs in Klinik und Praxis.
Die Strafbarkeit kann über die Dienstherrengenehmigung (DHG) abgewendet werden. Voraussetzung ist, dass der Dienstherr die Vorteilsannahme vorab oder nach unverzüglicher Anzeige genehmigt. Das ist auch unabhängig davon, ob die Fortbildung innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.
Das Formular können Sie unten herunterladen, ausfüllen und an uns senden. Dieser Vorgang dient Ihrer eigenen Absicherung in Form der Kenntnis Ihres Dienstherren. Ihr Arbeitgeber kann auf die Erteilung einer Dienstherrengenehmigung verzichten.
Wir freuen uns, Sie bei unseren Fortbildungen zu begrüßen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fortbildungsservice
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